EU AI Act: 5 Pflichten die JETZT SCHON gelten

Viele Unternehmen warten auf August 2026. Das ist ein Fehler. Fünf Pflichten aus dem EU AI Act sind bereits in Kraft — seit Februar 2025. Wer sie nicht umsetzt, haftet jetzt schon.
1. Verbot von Social Scoring
AI-Systeme, die Menschen anhand ihres Sozialverhaltens bewerten und dadurch benachteiligen, sind verboten. Das betrifft nicht nur Behörden. Auch Unternehmen, die Kunden-Scoring mit Verhaltensanalyse kombinieren, müssen prüfen ob sie unter diese Regel fallen.
Was zu tun ist: Prüfen ob interne Scoring-Systeme Verhaltensdaten nutzen. Falls ja: sofort anpassen oder abschalten.
2. Verbot von Emotionserkennung am Arbeitsplatz
AI-basierte Emotionserkennung in Bewerbungsgesprächen oder am Arbeitsplatz ist untersagt. Das gilt auch für Tools von Drittanbietern, die Mimik oder Stimme analysieren.
Was zu tun ist: HR-Tools auf Emotionsanalyse-Features prüfen. Viele Video-Interview-Plattformen bieten das als "Feature" an.
3. Verbot manipulativer AI-Techniken
AI-Systeme, die menschliches Verhalten unterbewusst manipulieren, sind verboten. Das betrifft Dark Patterns, die durch AI gesteuert werden — etwa personalisierte Preismanipulation oder suchtfördernde Algorithmen.
Was zu tun ist: Marketing-Tools und Personalisierungs-Engines auf manipulative Muster prüfen.
4. AI-Kompetenzpflicht für Mitarbeiter
Artikel 4 des EU AI Act verlangt, dass Personen die AI-Systeme betreiben, ausreichende AI-Kompetenz besitzen. Das gilt ab sofort — nicht erst ab August 2026.
Was zu tun ist: Schulungsprogramm aufsetzen. Dokumentieren wer welche AI-Tools nutzt und welche Schulung absolviert wurde.
5. Transparenzpflicht für AI-generierte Inhalte
AI-generierte Texte, Bilder und Audio müssen als solche gekennzeichnet werden. Das gilt bereits für Deepfakes und synthetische Medien.
Was zu tun ist: Alle AI-generierten Inhalte kennzeichnen. Ein einfacher Hinweis reicht: "Erstellt mit Unterstützung von AI."
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die fünf genannten Pflichten ergeben sich direkt aus der Verordnung (EU) 2024/1689 — dem EU AI Act, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024. Quelle: EUR-Lex Volltext
Die Verbote (Social Scoring, Emotionserkennung, manipulative Techniken) sind in Artikel 5 geregelt und gelten seit dem 2. Februar 2025. Die AI-Kompetenzpflicht findet sich in Artikel 4 und gilt ebenfalls seit Februar 2025. Die Transparenzpflichten für generative AI sind in Artikel 50 festgelegt.
Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Verbote aus Artikel 5 können bis zu 35 Millionen EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen — je nachdem welcher Betrag höher ist. Für andere Verstöße gelten gestaffelte Obergrenzen von 15 Millionen EUR (3 %) bzw. 7,5 Millionen EUR (1,5 %).
Praxisbeispiele: Wen betrifft das konkret?
Social Scoring: Ein E-Commerce-Unternehmen, das Kunden anhand ihres Retourenmusters, ihrer Social-Media-Aktivität und Zahlungshistorie bewertet und daraufhin bestimmte Zahlungsoptionen oder Rabatte verweigert, könnte unter das Verbot fallen. Der entscheidende Punkt ist die Kombination von Verhaltensdaten mit nachteiligen Konsequenzen.
Emotionserkennung: Mehrere Video-Interview-Plattformen boten bis 2024 Features an, die Mimik und Stimmlage von Bewerbern analysierten und daraus "Personality Scores" ableiteten. Diese Features sind in der EU nicht mehr zulässig — unabhängig davon ob der Anbieter in der EU sitzt.
AI-Kompetenzpflicht: Die Schulungspflicht gilt nicht nur für Entwickler. Jeder Mitarbeiter, der ein AI-System bedient — auch wenn es nur ChatGPT für E-Mail-Entwürfe ist — muss ausreichend geschult sein. Was "ausreichend" bedeutet, hängt vom Risiko des Einsatzgebiets ab. Eine dokumentierte Einweisung von 30-60 Minuten reicht für Low-Risk-Anwendungen aus.
Fazit
Die volle Regulierung kommt im August 2026. Aber wer bis dahin wartet, hat bereits 5 Pflichten verpasst. Wer jetzt anfängt, hat einen Vorsprung.
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Quellen:
- Verordnung (EU) 2024/1689 — EU AI Act Volltext
- AI Act Explorer — Durchsuchbare Version mit Erläuterungen
- Europäische Kommission: AI Act Timeline — Offizielle Umsetzungsfristen
